Natürlich! - Fehlt da nicht was?! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gestern lag es schon in der Luft: Bei manchen Themen hat das Grundgesetz weniger Raum als bei anderen. Im Laufe der Zeit ändert sich aber der Blick. Das betrifft auch die Welt, in der wir leben. Und die uns umgibt. Und die zukünftigen Generationen. Was meint das Grundgesetz dazu?

Natürlich! - Fehlt da nicht was?!

Fehlt da nicht wer im Grundgesetz?

Ecuador hat es. Bolivien, Argentinien, Panama, Indien und Neuseeland auch. Ahnen Sie, worum es geht? Diese Länder haben der Natur eigene Rechte in ihren Verfassungen zugesprochen. Den Startschuss gab Ecuador 2008. Auf Grundlage indigener Traditionen hat die „Pachamama“, die „Mutter Erde“ in Artikel 71 ein Recht auf Existenz, Erhalt und Regeneration erhalten. Alle Bürger, Gemeinden und Nationen können nun im Namen der Natur diese Rechte für ein Ökosystem, einen Fluss oder sogar einzelne Tiere vor Gericht einfordern.

Rechte, die sich entwickeln

So wurden 2021 erstmalig Pläne zum Kupfer- und Goldabbau im Land gestoppt. Ecuador wurde somit vor allem in Lateinamerika zum Vorreiter, wo das Konzept, dass die Natur ein Existenzrecht hat, vor allem in der indigenen Kultur verankert ist. Aber auch Spanien hat als erstes Land Europas mittlerweile eine Salzwasserlagune als Ökosystem mit eigenen Rechten anerkannt.

Und bei uns?

In der deutschen Rechtsprechung, so auch im Grundgesetz, steht der Mensch im Mittelpunkt. Hier haben Flüsse, Bäume, Tiere und Seen (noch) keine Rechte, die sie einklagen können. Aber die Verfassung sieht laut Artikel 20a die Natur als Objekt, das bewahrt werden muss. So wurde 1994 die Staatszielbestimmung „Umweltschutz“ in das Grundgesetz mit aufgenommen und 2002 um den Tierschutz ergänzt.