77 Jahre und mehr…
Menschen werden älter, das Grundgesetz umfangreicher. Die Verfassung hat mit ihren 77 Jahren mittlerweile ein Menschenleben erreicht und mehr als eine Generation geprägt. Vom provisorischen Kind der Nachkriegszeit über das Erwachsenwerden inmitten der Wiedervereinigung, als das Grundgesetz 1990 gesamtdeutsche Verfassung wurde, zum jetzigen Alter und Umfang. So wie Menschen mit dem Alter weiser werden, erfuhr das Grundgesetz Änderungen, Verbesserungen und Zusätze. Und so, wie man sagt, der Mensch lernt nie aus, wird auch das Grundgesetz weiter entwickelt werden.
Glück und Wunsch!
Die junge Generation hinterfragt die ältere, nur so ist Entwicklung möglich. Aber auch Entwicklung braucht Konstanz, ein Fundament. Das Grundgesetz ist und kann beides: es ist Fundament, auf dem eine Gesellschaft aus Trümmern erwachsen ist. Und es ist Reibungspunkt, an dem über Diskussion Wachstum möglich sein kann. So ist es in jeder Hinsicht eine Chance, die klug genutzt sein will!