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Heute, an Tag 3, gibt es scheinbar unzusammenhängende kleinere Fakten zum Grundgesetz. Und doch ergeben sie ein Ganzes. Wussten Sie ...

Dies & Das - Anekdoten

Wussten Sie…

  • dass im Grundgesetz das Mindestalter des Präsidenten auf 40 Jahre festgesetzt wurde?

  • dass nicht jeder Artikel im GG geändert werden kann? Artikel 1, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 20 mit den Verfassungsgrundsätzen, dass Deutschland ein Rechts-, Bundes- und Sozialstaat, eine Republik und eine Demokratie ist, unterliegen der Ewigkeitsklausel. Auch die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitsprache der Länder bei der Gesetzgebung sind in ihrem Grundsatz unveränderbar.

  • dass die beiden kürzesten Artikel nur 3 bzw. 4 Wörter haben? Nämlich: Artikel 31 „Bundesrecht bricht Landesrecht“ sowie Artikel 102 „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Wussten Sie…

  • dass dafür der längste Artikel gleich mit 9 Absätzen und über 760 Wörtern zu Buche schlägt? Er regelt die Steueraufkommen für Bund, Länder und Kommunen.

  • dass das Grundgesetz immer länger wird, ohne dass neue Artikel dazu kommen? Es hat seit 1949 146 Artikel, ist aber mittlerweile von damals 11.000 Wörtern auf mehr als 20.000 Wörter angewachsen. Schließlich wurde es mehr als 60 Mal geändert.

  • dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bisher nicht ausreichend Unterstützung gefunden hat? Auch der Versuch, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, scheiterte bislang.