… dass am 20.09.2026:
🏛️ 71 Abgeordnete für den neuen Landtag gewählt werden. Das ist die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl der Mitglieder des Landtages. Sie kann durch Überhang- und Ausgleichsmandate noch steigen.
🔢 die 8. Wahlperiode endet. Gezählt werden die Wahlperioden seit dem 14.10.1990. Die ersten Wahlperioden liefen über 4 Jahre. Im Jahr 2006 wurde die Wahlperiode auf 5 Jahre erhöht.
🗳️ 19 Parteien zur Landtagswahl antreten. Die Parteien brauchen mindestens 5 % der Stimmen, um in den Landtag einzuziehen.
👥 erstmalig auch 16-Jährige ihre Stimme abgeben können. Im Jahr 2022 hatte der Landtag MV die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beschlossen. Rund 25.000 Minderjährige sind laut Landeswahlleitung (Schätzung zum Zeitpunkt der Absenkung) damit im Herbst in Mecklenburg-Vorpommern wahlberechtigt.
✌️ Sie zwei Stimmen abgeben können: eine für eine Person im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei.
📍 Sie im Wahlkreis 15, Landkreis Rostock III, wählen. Hier finden Sie einen Musterwahlzettel mit allen Direktkandidat:innen (Erststimme) und den Landeslisten der Parteien (Zweitstimme).
Ihre Stimme zählt!
Weitere Informationen und Serviceangebote rund um die Landtagswahl finden Sie auf der Homepage des Landtag Mecklenburg Vorpommern und der Homepage des Landesamt für innere Verwaltung.
Homepage Landesamt für Innere VerwaltungHomepage Landtag MV