Bereitschaftsdienst für Wahlscheinanträge: Fristen und Notfallnummer 🗳️ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bereitschaftsdienst für Wahlscheinanträge (§ 19 LKWO)

Bereitschaftsdienst für Wahlscheinanträge: Fristen und Notfallnummer 🗳️

Am Freitag, den 18.09.2026, können Wahlscheine bis 13.00 Uhr beantragt werden (§ 19 Abs. 3 S. 1 LKWO).

In besonderen Fällen (§ 19 Abs. 3 LKWO) können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Weiterhin kann die Erteilung eines neuen Wahlscheines bei beantragtem aber nachweislich nicht zugegangenem Wahlschein am 19.09.2026 bis 12.00 Uhr erfolgen (§ 20 Abs. 5 LKWO).

Sie erreichen den Bereitschaftsdienst unter folgender Telefonnummer 038457 304 21.