Abgabe Briefwahlunterlagen - Wichtige Information für die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Krakow am See! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen direkt beim Rathaus in Krakow am See (Markt 2, 18292 Krakow am See) oder in der Außenstelle in Lalendorf (Zum alten Dorf 1, 18279 Lalendorf) abgegeben werden.

Abgabe Briefwahlunterlagen - Wichtige Information für die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Krakow am See!

Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme für die bevorstehende Landtagswahl gültig ist und berücksichtigt werden kann, bittet die Amtsverwaltung alle Wählerinnen und Wähler dringend darum, einen wichtigen Hinweis zu beachten:

Bitte werfen Sie Ihre roten Wahlbriefe nicht in die Briefkästen der Gemeindebüros.

Warum ist die Abgabe ausschließlich in der Amtsverwaltung möglich?

  • Die Auszählung und die rechtliche Prüfung der Briefwahlstimmen erfolgen am Wahltag zentral im Rathaus Krakow am See. Briefkästen in den anderen Gemeinden des Amtsbereichs werden am Wahlwochenende nicht standardmäßig für den Transport von Wahlunterlagen geleert. Ein Einwurf in diese Briefkästen kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreichen und Ihre Stimme somit nicht zählt.

  • Dies betrifft auch die Übersendung der Wahlbriefe per Post. Alternativ konnten Sie den Wahlbrief innerhalb Deutschlands unentgeltlich mit der Deutschen Post versenden. Da die Postlaufzeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gewährleistet werden können, ist der Postversand nun nicht zu empfehlen.

So geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen richtig ab:

  • Persönlicher Einwurf: Bringen Sie Ihren verschlossenen, roten Wahlbrief direkt zum Rathaus nach Krakow am See oder zur Außenstelle Lalendorf und werfen Sie diesen dort in die offiziellen Briefkästen der Amtsverwaltung in Krakow am See und Lalendorf.

  • Persönliche Abgabe: Werfen Sie den Wahlbrief innerhalb der Öffnungszeiten persönlich in die Wahlurne in der Amtskasse in Krakow am See oder geben Sie ihn persönlich in der Außenstelle in Lalendorf ab.

Wichtige Frist: Alle Wahlbriefe müssen zwingend bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Rathaus in Krakow am See vorliegen. Später eingehende Briefe können für die Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Amtsverwaltung Krakow am See bedankt sich herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre Mitwirkung an einer reibungslosen Wahldurchführung.